· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Erwerb
Einkauf von Zahnschienen aus EU-Mitgliedstaaten
von StB Marcel Nehlsen, Köln, www.laufmich.de
| Viele Kieferorthopäden und Zahnärzte haben in letzter Zeit Mitteilungen von der Firma Align Technology Switzerland GmbH mit der Aufforderung erhalten, ihr die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID) mitzuteilen. Die Firma hatte bis zum Ende des 2. Quartals 2022 die Eröffnung einer neuen Produktionsstätte in Polen geplant, um dort Zahnschienen (Invisalign Aligner) zu produzieren. Bei der Lieferung einer in Polen hergestellten Zahnschiene nach Deutschland wird aber ein innergemeinschaftlicher Erwerb i. S. d. § 1a UStG verwirklicht. Vor allem Kieferorthopäden hatten bis dato in der Regel keine Berührungspunkte mit dem Thema Umsatzsteuer. |
1. Innergemeinschaftlicher Erwerb ‒ Voraussetzungen
Ein innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt liegt vor, wenn
- ein Gegenstand bei einer Lieferung an den Abnehmer aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates gelangt (§ 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG),
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