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  • · Fachbeitrag · Zusammenarbeit mit dem Mandanten

    Den Informationsfluss zwischen Kanzlei und Zahnarztpraxis mit Eigenlabor steuern

    von StB Marcel Nehlsen, Köln, laufmich.de

    | Zahnarztpraxen mit umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsumsätzen (z. B. Eigenlaborumsätze) sind zwangsläufig mit dem Thema Umsatzsteuer konfrontiert. In diesem Fall ist es ratsam, dass sich Berater und Mandant frühzeitig und regelmäßig abstimmen. Oft ist es dem Berater nämlich nicht möglich, die Eingangsleistungen und den Vorsteuerabzug allein aufgrund der Daten der Buchhaltung richtig einzuordnen und so ist er hier auf die Mithilfe des Zahnarztes angewiesen. Nach einer kurzen Darstellung der umsatzsteuerlichen Problematik macht dieser Beitrag Vorschläge für die konkrete Zusammenarbeit zwischen Berater und Mandant. |

    1. Besteuerung des Ausgangsumsatzes und Vorsteuerabzug

    Aus Eingangsleistungen, die ein Zahnarzt von Dritten bezieht, kann nur diejenige Vorsteuer erstattet werden, die mit umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsleistungen des Zahnarztes im Zusammenhang steht. Hier sind drei Fälle denkbar.

     

    • Umsatzsteuerliche Beurteilung der Ausgangsleistungen ‒ Vorsteuerabzugsberechtigung
    Fall 1
    Fall 2
    Fall 3

    Eingangsleistung wurde bezogen für

    umsatzsteuerbefreite Ausgangsleistung

     

    (Heilbehandlung, gutachterliche Tätigkeit mit direktem medizinisch-therapeutischem Bezug)

    umsatzsteuerpflichtige Ausgangsleistung

     

    Eigenlaborleistung, gutachterliche Tätigkeit ohne direkten medizinisch-therapeutischen Bezug

    (umsatzsteuerpflichtig)

    umsatzsteuerpflichtige und umsatzsteuerbefreite Ausgangsumsätze

    Vorsteuerabzug für Eingangsleistung

    nein

    ja, und zwar in voller Höhe (19 %) auch wenn auf die Laborleistung nur 7 % entfallen

    sachgerecht aufteilen (ggf. schätzen)

    Beispiele für Eingangsumsätze

    Praxismaterial (z. B. Füllungsmaterial), Behandlungseinheit, Implantate

    Materialien zur Herstellung von Zahnersatz, CEREC-Gerät für das Eigenlabor

    Für Praxis und Laborräume bezogene Leistungen (z. B. Strom, Reinigung, Instandhaltungsaufwand)