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  • · Fachbeitrag · Mitarbeitende Familienangehörige

    Die Arztpraxis und Familienangehörige aus steuerlicher Sicht

    von StB Dr. Marisa Baltromejus

    | Eine eigene Arztpraxis ist oft ein Familienprojekt. Nicht selten bringt der Ehepartner nach Feierabend die Buchhaltung in Ordnung, eines der Kinder hilft vielleicht an der Anmeldung aus oder beginnt eine Ausbildung in der Praxis. Allerdings ist die Entlohnung aus steuerlicher Sicht nicht so einfach wie mit „fremden“ Angestellten. Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen (insbesondere bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Arbeitsverträge) , die bei solchen Beschäftigungsverhältnissen erfüllt werden müssen um mögliche Fallstricke zu vermeiden. Auf sozialversicherungsrechtliche Aspekte und Besonderheiten von Minijobs wird dabei nicht weiter eingegangen. |

    1. Einleitung

    Verträge zwischen nahen Angehörigen unterliegen hinsichtlich ihrer steuerrechtlichen Wirksamkeit einer besonders strengen Prüfung durch die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung.

     

    Grundsätzlich steht es Angehörigen frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass möglichst wenig Steuern bezahlt werden müssen (Grundsatz der Vertragsfreiheit). Schließen „fremde“ Personen einen Vertrag miteinander ab, so besteht in der Regel ein natürlicher Widerstreit der Interessen ‒ also ein Interessengegensatz.