· Fachbeitrag · Musterfall
Aufspaltung von Berufsausübungsgemeinschaften, Realteilung und die Sperrfristklausel
von RA Gerrit Tigges, FAfMedizinR, Düsseldorf und StB Alfred P. Röhrig, Bad Honnef
| Die Beispiele in diesem Beitrag sollen deutlich machen, dass die Buchwertfortführung bei Trennungsvorgängen auch auf der Grundlage der neuen Rechtsprechung des BFH schwierig ist. Es bestehen zwar Gestaltungsmodelle. Sie erfordern aber ein einvernehmliches Handeln der beteiligten Personen. Deswegen muss z. B. darauf geachtet werden, dass Vereinbarungen getroffen werden, die regeln, was geschieht, wenn ein Beteiligter dann doch ausschert. |
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A, B, und C betreiben als Fachärzte für Augenheilkunde mit je einem vollen Versorgungsauftrag eine überörtliche BAG-GbR. A und B betreiben den Standort X, C den Standort Y. Beide Standorte liegen in einem überversorgten und absehbar von Zulassungsbeschränkungen betroffenen Planungsbereich. Die gemeinsame überörtliche Berufsausübung soll beendet werden. A und B wollen gemeinsam im Rahmen einer neuen BAG-GbR die Betriebsstätte X fortführen, C macht in Y in einer Einzelpraxis weiter. Durch jeweils uneingeschränkte Fortführungsmöglichkeiten des jeweiligen Standorts ohne Wettbewerbsverbot und unter Beibehaltung der Vertragsarztzulassungen soll in diesem Sinn auch im Hinblick auf das immaterielle Vermögen der überörtlichen BAG (Goodwill) eine Realteilung zwischen A und B auf der einen Seite und C auf der anderen Seite stattfinden. |
1. Vertragsarztrechtliche Beurteilung
Vertragsarztrechtlich ergeben sich aus der vorbereitenden Vermögensaufteilung im Innenverhältnis auf der zweiten Stufe grundsätzlich keine Vorbehalte. Die BAG bleibt als solche bis zum Vollzug der dritten Stufe, d. h. der tatsächlichen Realteilung und Einbringung in die neuen Gesellschaften, unberührt im genehmigten Umfang bestehen.
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