· Fachbeitrag · Musterfall
Einkommensteuerliche Begünstigung bei Beendigung einer Künstler-GbR
von Prof. Dr. Alexander Kratzsch, Bünde
| Bei Sängern und anderen Künstlern stellt sich die Frage, ob diese von den Privilegien der §§ 16, 34 EStG profitieren können. Problematisch ist u. a., dass oftmals die bisherige Tätigkeit fortgesetzt werden soll. Dies könnte einer Begünstigung entgegenstehen. Zudem ist fraglich, ob eine isolierte Veräußerung der Urheberrechte nach den §§ 16, 34 EStG begünstigt sein könnte. |
1. Sachverhalt
Vor über 20 Jahren wurde die AB-GbR errichtet. Gegenstand der Gesellschaft ist das Auftreten als Musiker/Künstler. Die Gesellschafter/Mitunternehmer A und B, beide Musiker, beide Ende 50, sind im Verhältnis 50 : 50 beteiligt.
Die Einnahmen der GbR bestehen zu 80 % aus Gagen sowie zu 20 % aus GEMA-Einnahmen aufgrund von Autoren- und Urheberrechten. Die Erlöse aus ihrer Verwertung bzw. Nutzung stehen den beiden Mitunternehmern persönlich zu und wurden in der Vergangenheit als Sonder-BV behandelt. A verfügt neben dem Mitunternehmeranteil über Sonder-BV. Dieses besteht aus 50 % seines privaten Arbeitszimmers. B hat kein Sonder-BV.
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