· Fachbeitrag · Musterfall
Überlassung einer PV-Anlage an eine Mitunternehmerschaft
von Prof. Dr. Alexander Kratzsch, Bünde
| Das BMF (17.7.23, IV C 6 - S 2121/23/10001 :001 BStBl I 23, 1494, Rz. 24) hat erst kürzlich ein Schreiben zur Besteuerung von PV-Anlagen veröffentlicht. Allerdings ist noch nicht abschließend geklärt, welche Folgen sich ergeben, wenn ein Mitunternehmer eine PV-Anlage errichtet und den Strom an seine Mitunternehmerschaft und ggf. anschließend an seine Mieter verkauft. Fraglich ist insbesondere, ob der Stromabnehmer einen Betriebsausgabenabzug geltend machen kann, während die Einnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei bleiben. Im folgenden Beitrag werden die Konsequenzen anhand eines konkreten Sachverhalts diskutiert. |
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K ist Eigentümer eines Hauses bestehend aus 11 Einheiten (ETW). Eine Einheit wird von der Partnerschaft K mbB betrieblich genutzt, an der K zu 10 % beteiligt ist. Eine Raumeinheit wird von K an die Partnerschaft vermietet. Die übrigen Einheiten werden an private bzw. betriebliche Endmieter von K vermietet. K beabsichtigt, den durch die PV-Anlage erzeugten Strom an die Partnerschaft zu einem fremdüblichen Preis zu verkaufen.
Welche steuerrechtlichen Auswirkungen (Umsatzsteuer/Einkommensteuer) ergeben sich hieraus für den Vermieter bzw. Mieter? |
1. Einkommensteuerrechtliche Auswirkungen
1.1 Einkunftsart
Die PV-Anlage ist insgesamt dem gewerblichen Einzelbetrieb von K zuzurechnen. Dabei gilt:
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