· Fachbeitrag · Musterfall
Umwandlung einer BAG in ein MVZ
von RA Gerrit Tigges, FA für MedizinR, Düsseldorf, und StB Alfred P. Röhrig, Bad Honnef
| Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) als Alternative zur Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist gerade bei Zahnärzten, aber auch bei anderen Facharztgruppen stark gefragt. Allerdings ermöglicht es auch die Entstehung kapitalistischer Strukturen, was insbesondere dazu führte, das beim Kreis der zulässigen Gründer mehrfach gesetzlich nachjustiert wurde. In diesem Beitrag untersuchen die Autoren ‒ aus vertragsarztrechtlicher und aus steuerlicher Sicht ‒ die Möglichkeiten, die gründungswillige Ärzte haben, wenn sie den Weg in ein MVZ gehen wollen. |
|
A, B und C betreiben als Fachärzte für Augenheilkunde eine BAG in der Rechtsform der GbR, an der sie zu gleichen Teilen beteiligt sind. Sie verfügen jeweils über eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung mit vollem Versorgungsauftrag in einem überversorgten und absehbar von Zulassungsbeschränkungen betroffenen Planungsbereich. Sie möchten ihre bestehende BAG in ein MVZ umwandeln, da sie von möglichen Vorteilen dieser Form der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung gehört haben.
|
1. Das MVZ in Grundzügen
MVZ sind Einrichtungen, in denen Ärzte als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Sie nehmen ‒ neben Vertragsärzten ‒ mit eigener Zulassung an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Die Zulassung ist für den Ort der Niederlassung als MVZ. Ein MVZ bedarf einer ärztlichen Leitung. Der ärztliche Leiter muss im MVZ selbst als angestellter Arzt oder als Vertragsarzt tätig sein.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PFB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig