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  • · Fachbeitrag · Musterfall

    Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven bei einem Apothekengrundstück

    von RiFG Dr. Alexander Kratzsch, Bünde

    | Bei Apotheken und vergleichbaren Betrieben stellt sich im Zeitpunkt der Veräußerung bzw. Aufgabe des Betriebs die Frage, ob die in dem Betriebsgrundstück ruhenden stillen Reserven zu versteuern sind. Dies kann ‒ wenn auch abgefedert durch das Privileg des § 34 EStG ‒ erhebliche steuerliche Belastungen nach sich ziehen. Die steuerrechtlichen Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten werden im folgenden Beitrag dargestellt. |

    1. Stille Reserven im Betriebsvermögen

    Zur Veranschaulichung mag folgendes Beispiel dienen:

     

    • Beispiel

    A betreibt seine Apotheke auf eigenem Grundstück. Das Obergeschoss wird an Ärzte vermietet und als Betriebsvermögen ausgewiesen. Folge des Ausweises als Betriebsvermögen ist eine Abschreibung mit 3 % p. a. (bei Anschaffung bis 1.1.01: 4 % p. a., vgl. § 52 Abs. 15 S. 2 EStG). A möchte seinen Ruhestand frühzeitig planen. Er überlegt u.a. sämtliche Vorräte und die Einrichtung zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Das Grundstück möchte er behalten. In diesem Zusammenhang stellen sich zwei Fragen:

     

    • Kann die Aufdeckung der stillen Reserven im Zeitpunkt der Aufgabe des Betriebs der Apotheke vermieden werden?

     

    • Welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, um einen Ausweis des Grundstücks, insbesondere der an die Ärzte vermieteten Flächen bzw. des entsprechenden Grund und Bodens als Betriebsvermögen zu vermeiden?