· Fachbeitrag · Nettolohn-Optimierung
Mehr Gehalt oder lieber ein Diensthandy
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Gute Mitarbeiter oder Auszubildende anzuwerben und langfristig an die Kanzlei oder Praxis zu binden ist keine Leichtigkeit. Eine Gehaltserhöhung sorgt zwar meist für mehr Zufriedenheit, ist aber auch mit erheblichen Kosten verbunden. Betrieblich wesentlich günstiger und für die Mitarbeiter ebenso attraktiv ist die Gestellung von hochwertigen Smartphones ‒ auch zur privaten Nutzung. Neben finanziellen Vorteilen für die Mitarbeiter schafft dies auch eine gewisse Bindung an die Praxis. Denn bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss das Smartphone an den Praxisinhaber zurückgegeben werden. |
1. Vorteilsvergleich für beide Seiten
Zum Einstieg eine kurze Vergleichsrechnung: Der Arbeitgeber überlegt, ob er seinem unverheirateten, konfessions- und kinderlosen Mitarbeiter mit einem Bruttogehalt von monatlich 2.400 EUR künftig 100 EUR mehr im Monat zahlen oder für ihn einen Smartphone-Vertrag (69 EUR im Monat) abschließen soll.
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monatliche Betrachtung | Gehaltserhöhung:100 EUR. | Smartphone-Vertrag |
Nettogehalt (aktuell) | 1.643 EUR | 1.643 EUR |
Nettogehalt (neu) | 1.698 EUR | - |
Vorteil für den ArbN | 55 EUR | 69 EUR |
Mehraufwand ArbG | 120 EUR | 69 EUR |
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