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  • · Fachbeitrag · Nettolohn-Optimierung

    Mehr Gehalt oder lieber ein Diensthandy

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Gute Mitarbeiter oder Auszubildende anzuwerben und langfristig an die Kanzlei oder Praxis zu binden ist keine Leichtigkeit. Eine Gehaltserhöhung sorgt zwar meist für mehr Zufriedenheit, ist aber auch mit erheblichen Kosten verbunden. Betrieblich wesentlich günstiger und für die Mitarbeiter ebenso attraktiv ist die Gestellung von hochwertigen Smartphones ‒ auch zur privaten Nutzung. Neben finanziellen Vorteilen für die Mitarbeiter schafft dies auch eine gewisse Bindung an die Praxis. Denn bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss das Smartphone an den Praxisinhaber zurückgegeben werden. |

    1. Vorteilsvergleich für beide Seiten

    Zum Einstieg eine kurze Vergleichsrechnung: Der Arbeitgeber überlegt, ob er seinem unverheirateten, konfessions- und kinderlosen Mitarbeiter mit einem Bruttogehalt von monatlich 2.400 EUR künftig 100 EUR mehr im Monat zahlen oder für ihn einen Smartphone-Vertrag (69 EUR im Monat) abschließen soll.

     

    • Mehr Gehalt oder gleich ein Handy
    monatliche Betrachtung
    Gehaltserhöhung:
    100 EUR.
    Smartphone-Vertrag

    Nettogehalt (aktuell)

    1.643 EUR

    1.643 EUR

    Nettogehalt (neu)

    1.698 EUR

    -

    Vorteil für den ArbN

    55 EUR

    69 EUR

    Mehraufwand ArbG

    120 EUR

    69 EUR