· Fachbeitrag · Pkw-Gestellung
Zeitraumbezogene Zuzahlungen des Arbeitnehmers für betriebliches Kfz
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg, www.steuer-webinar.de
| In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen betrieblichen Pkw zur Verfügung stellen, den die Mitarbeiter auch für Privatfahrten nutzen dürfen. Häufig müssen Arbeitnehmer sich an den Kosten beteiligen (laufende Kosten oder Beteiligung an den Anschaffungskosten). In einem aktuellen Verfahren hat der BFH nun klargestellt, wie mit zeitraumbezogenen Zuzahlungen umzugehen ist und weicht von der Auffassung der Finanzverwaltung entscheidend ab. |
1. Hintergrund
Zahlt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber oder auf dessen Weisung einem Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Arbeitgebers (abgekürzter Zahlungsweg) für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz, insbesondere für die Nutzung zu privaten Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten ein Nutzungsentgelt, mindert dies den Nutzungswert und damit den geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer (vgl. R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 S. 1 LStR; BFH 30.11.16, VI R 2/15, BStBl II 17,1011). Damit mindern z. B. Zuzahlungen für private Fahrten den geldwerten Vorteil.
Nach Auffassung der Finanzverwaltung können Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines ihm auch zur privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Kfz nicht nur im Zahlungsjahr, sondern auch in den darauffolgenden Kalenderjahren auf den privaten Nutzungswert für das jeweilige Kfz bis auf 0 EUR angerechnet werden (vgl. R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 S. 2 und S. 3 LStR). Bei Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu Leasingsonderzahlungen ist entsprechend zu verfahren.
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