· Fachbeitrag · Praxiserweiterung
Sonderfälle der Aufnahme von Gesellschaftern in eine Gemeinschaftspraxis
von StB Alfred P. Röhrig, Bad Honnef, www.steuerberaterkanzlei-roehrig.de
| Dieser Beitrag behandelt drei Sonderfälle der Praxiserweiterung. Zunächst geht es um die Gründung einer Gemeinschaftspraxis, wobei ein Gesellschafter seine Einzelpraxis mit negativem Kapitalkonto mitbringt. Der zweite Fall behandelt das Gewinnvorabmodell und der dritte die Nullbeteiligungsgesellschaft. |
1. Aufnahme in eine Einzelpraxis mit negativem Kapitalkonto
Die Einbringung kann auch bei einem negativen Kapitalkonto zu Buchwerten erfolgen. Die eingebrachte Sachgesamtheit muss allerdings über einen positiven Wert verfügen, d. h. sie muss entsprechende stille Reserven enthalten. Ohne stille Reserven kann keine wertentsprechende Mitunterbeteiligung eingeräumt werden („Sozietätsgründung Betriebsschuldmodell“).
| |
1. Methode | 2. Methode |
Ansatz des gemeinen Werts durch den Einbringenden
| Ansatz des Buch-/Zwischenwerts durch den Einbringenden (mit Kapitalkonten-Anpassung)
|
Die Methoden zur Anwendung von Ergänzungsbilanzen: Patt in Dötsch/Patt/Pung/Möhlenbrock, UmwStR, 6. Aufl., § 24 Rz. 126 |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PFB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig