· Fachbeitrag · Realteilung
Mit den neuen Realteilungsgrundsätzen gestalten
von RiFG Dr. Alexander Kratzsch, Bünde
| In zwei aktuellen Urteilen hat der BFH zur Buchwertfortführung bei einer Realteilung Stellung genommen und die Gestaltungen als gewinnneutral eingestuft. Zum einen betraf es das Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer (danach) fortbestehenden Gesellschaft, im anderen Fall ging es um die Auflösung der Gesellschaft mit anschließender Verteilung der Wirtschaftsgüter unter den Gesellschaftern. Gesellschafter können künftig weitergehend als bisher aus ihren Personengesellschaften gewinnneutral und damit ohne Aufdeckung stiller Reserven ausscheiden. |
1. Hintergrund
Der BFH hat die Möglichkeit zur Buchwertfortführung beim Ausscheiden von Gesellschaftern einer Personengesellschaft erweitert. Die Grundsätze der Realteilung gelten auch (BFH 16.3.17, IV R 31/14), wenn
- eine Mitunternehmerschaft aufgelöst und ihr Betriebsvermögen unter den Gesellschaftern aufgeteilt wird (echte Realteilung);
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