· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Der jährliche Umsatzsteuer-Check-up für Ärzte
von StB Dr. Rolf Michels, Köln, www.laufmich.de, und StB Thomas Karch, Krefeld, www.vpmed.de
| Immer mehr Inhaber von Einzel- oder Gemeinschaftspraxen, von MVZ oder Praxisgemeinschaften müssen sich in einer Betriebsprüfung sagen lassen, dass ihre Praxen mit einem Teil der Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind und deshalb Umsatzsteuernachzahlungen an das Finanzamt abzuführen sind. Um solche bösen Überraschungen zu vermeiden, ist zu empfehlen, mit dem Arzt regelmäßig zu Beginn eines Jahres einen Umsatzsteuer-Check-up durchzuführen. Der Beitrag geht nach einem Überblick über die Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung gerade auch auf Zweifelsfälle ein. |
1. Qualifikation und Behandlungsziel als Voraussetzungen
Die Leistungen der Angehörigen eines ärztlichen oder arztähnlichen Berufes sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei, wenn sie der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen dienen, unabhängig davon,
- um welche konkrete heilberufliche Leistung es sich handelt (Untersuchung, Attest, Gutachten usw.),
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