· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuerbefreiung für betriebsärztliche Leistungen
von StB Catrin Stockhausen, Korbach, www.steuerbuero-stockhausen.de
| Betriebsärzte und der arbeitsmedizinische Dienst erfüllen eine wichtige Funktion im betrieblichen Gesundheitsmanagement. Als Betriebsärzte sind aber nicht nur angestellte Ärzte tätig, sondern auch niedergelassene. In diesen Beitrag soll es um die Anwendungsvoraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 EStG auf betriebsärztliche Leistungen von niedergelassenen Ärzten gehen. |
1. Rechtsgrundlage: Arbeitssicherheitsgesetz
Grundlegend für die Tätigkeit als Betriebsarzt ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG). Grundsätzlich hat ein Arbeitgeber danach Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Der Betriebsarzt hat beratende Funktion. Er soll den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Mit dieser Maßnahme soll erreicht werden, dass
- die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,
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