· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Probleme bei der Vorsteueraufteilung bei Erwerb eines Nachfolge-Pkw
von StB Christian Herold, Herten, www.herold-steuerrat.de
| Der Vorsteuerabzug bei gemischten, also steuerpflichtigen und steuerbefreiten Umsätzen kann schon herausfordernd sein. Wenn dann noch ein Pkw mit seinen verschiedenen Zuordnungsmöglichkeiten ins Spiel kommt, wird es nicht unbedingt einfacher. Wird dann auch noch unterjährig ein neuer Pkw angeschafft, für den sich die Nutzungsverhältnisse gegenüber dem alten ändern, dann hat man den Sachverhalt des FG Baden-Württemberg (15.9.22, 12 K 1295/20). Viel Spaß bei der Lektüre. |
1. Grundlegendes
1.1 Zuordnung
Wird ein Pkw ‒ wie üblich ‒ nicht vollständig unternehmerisch genutzt, kann das Fahrzeug voll, teilweise oder gar nicht dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden (Abschnitte 15.23 und 15.2c UStAE).
- Ein Pkw kann (Wahlrecht) umsatzsteuerlich entsprechend dem Anteil der unternehmerischen Nutzung dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden, wenn die unternehmerische Nutzung mindestens 10 %, aber weniger als 100 % beträgt, wobei auf das Verhältnis der zu unternehmerischen Zwecken zurückgelegten Kilometer zur Jahreskilometerleistung des Fahrzeugs abzustellen ist.
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