· Fachbeitrag · Wahl der Besteuerungsform
Ist die Option von Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer ein Renner oder Ladenhüter?
von RA Dr. Jens-Peter Damas, FAfStR, Bergisch-Gladbach
| Die Option zur Körperschaftsteuer hat das Ziel eine rechtsformneutrale Besteuerung zu gewährleisten. Steuersätze und weitere Regelungen sollen also nicht davon abhängig sein, ob es sich zivilrechtlich um eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft handelt. Was sich zunächst mit Blick auf die Steuersätze ganz attraktiv anhört, wird jedoch bei näherer Betrachtung zu einer komplizierten Vergleichsrechnung, bei der eine Menge konkreter Umstände des Einzelfalls betrachtet werden müssen. |
1. Wirkungen der Option
Für den Veranlagungszeitraum 2022 können alle Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften beantragen, künftig wie eine Körperschaft besteuert zu werden. Auf Antrag werden also Gesellschafter und Gesellschaft in Bezug auf Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer im Prinzip in jeder Beziehung so behandelt, als wenn es sich bei der Personengesellschaft um eine Körperschaft handelt.
Beachten Sie | Mit der Neuregelung des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.24 wird die Optionsmöglichkeit vermutlich auch auf die GbR ausgedehnt werden. Inzwischen liegt mit Datum vom 30.9.21 ein Entwurf eines BMF-Schreibens zur Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG) vor, der viele Zweifelsfragen klärt.
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