14.01.2022 · Nachricht · Abfärbung
Umqualifizierung der Einkünfte einer Gemeinschaftspraxis mit Zweigstelle
| Liegt eine selbstständige und leitende Tätigkeit der übrigen Gesellschafter in der von einem weiteren Gesellschafter geleiteten Zweigpraxis nicht vor, sind die in der Zweigstelle erzielten Einkünfte als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren (Stempeltheorie). Auch die übrigen von der Gemeinschaftspraxis erzielten Einkünfte werden deshalb nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (Abfärbewirkung) zu Einkünften aus Gewerbebetrieb (FG Münster 26.11.21, 1 K 1193/18 G,F). |
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