· Fachbeitrag · Abgabenordnung
Kann das FA mit einem Vollstreckungstitel gegen die GbR auch gegen einen Gesellschafter vorgehen?
von Dr. Stephan Peters, Warendorf
| Der Gesellschafter einer Sozietät kann durch die Finanzverwaltung nicht mittels Haftungsbescheid für Duldungspflichten der GbR persönlich über § 128 HGB in Anspruch genommen werden, weil es sich bei Duldungspflichten nicht um Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis handelt (FG Münster 20.11.19, 9 K 315/17). |
1. Sachverhalt
Streitig war die Inanspruchnahme des Klägers mittels Haftungsbescheid. Der Kläger war bis 2012 Gesellschafter einer Sozietät aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten (Y-GbR).
Im Jahr 2009 setzte das FA gegen die H-AG Steuernachzahlungen i. H. v. rund 1 Mio. EUR fest. Im Jahr 2011 erließ das FA zunächst gegenüber der Y-GbR einen Duldungsbescheid und focht damit die Zahlung der H-AG an die Y-GbR i. H. v. rund 280.000 EUR an. Einspruchs- und Klageverfahren der Y-GbR gegen die Inanspruchnahme mittels Duldungsbescheid verliefen ohne Erfolg.
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