· Nachricht · Anhängige Verfahren
Anhängige Verfahren des BFH aus dem April 2015
| Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben, darunter auch eine zur Ermittlung des Übergangsgewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart. |
Für Selbstständige und Freiberufler dürften u.a. interessant sein:
- Wechsel der Gewinnermittlungsart: Ist der Übergangsgewinn, der sich aufgrund des erforderlichen Wechsels der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich ergibt, unter Einbeziehung der stillen Reserven des Umlaufvermögens zu ermitteln, weil ein zunächst einkommensteuerlich relevanter Einzelhandel mit Modelleisenbahnen und Spielwaren von einem bestimmten Zeitpunkt an der Liebhaberei zugeordnet wurde? Zu welchem Zeitpunkt hat die Versteuerung des Übergangsgewinns zu erfolgen? (FG Rheinland-Pfalz 23.9.14, 11, Rev. BFH X R 61/14)
- Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils: Ist die Buchwertfortführung für die unentgeltliche Übertragung eines Teil-Kommanditanteils rückwirkend zu versagen, wenn der Übergeber ein zunächst zurückbehaltenes -funktional wesentliches- Grundstück seines Sonderbetriebsvermögens später (im Streitfall rund 2 1/2 Jahre nach der Übertragung) zu Buchwerten auf eine ihm zuzurechnende Einmann-GmbH & Co. KG überträgt? Sieht § 6 Abs. 3 EStG eine Behaltefrist für zurückbehaltenes Sonderbetriebsvermögen vor? (FG Niedersachsen 27.11.14, 1 K 10294/13, Rev. BFH IV R 12/15)
- Gesellschafterdarlehen: Endet die korrespondierende Bilanzierung eines Gesellschafterdarlehens in der Sonderbilanz des Gesellschafters mit der Veräußerung des Mitunternehmeranteils, oder hat der Erwerber des Anteils, der die Forderung übernimmt, den Bilanzansatz des Veräußerers ungeachtet eines möglicherweise gesunkenen Teilwerts fortzuführen? (FG Hessen 15.1.13, 8 K 762/08, Rev. BFH IV R 1/15)
- Gewerbesteuer: Ist die Begrenzung der Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte für die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer nach § 35 Abs. 1 S. 5 EStG bei Beteiligungen an mehreren Mitunternehmerschaften für jede Beteiligung getrennt (betriebsbezogene Betrachtungsweise) oder zusammengefasst zu ermitteln (unternehmerbezogene Betrachtungsweise)? (FG Münster 24.10.14, 4 K 4048/12 E, Rev. BFH X R 62/14)
Quelle: ID 43334050