· Fachbeitrag · Anhängige Verfahren
Anhängige Verfahren des BFH aus dem April 2016
| Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind für die Freiberufler-Beratung u.a. zwei Verfahren, eines zur umsatzsteuerlichen Behandlung von im Auftrag von Krankenkassen erbrachten telefonischen Beratungsleistungen und eines zu Aufwendungen zur Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden an einer vermieteten Eigentumswohnung als anschaffungsnahe Herstellungskosten .|
Im Einzelnen:
- Heilbehandlung: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von im Auftrag von Krankenkassen erbrachten telefonischen Beratungsleistungen: In welchem Umfang können die durch externe Dienstleister für Krankenkassen im Rahmen eines Gesundheitstelefons und Patientenbegleitprogrammen erbrachten telefonischen Beratungsleistungen als Heilbehandlungen i.S. von § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG angesehen werden? (FG Düsseldorf 14.8.15, 1 K 1570/14 U EFG 2015, 2232, Rev. BFH XI R 19/15).
- Außergewöhnliche Belastung: Sind die Kosten einer Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG auch dann zu berücksichtigen, wenn ein Steuerpflichtiger lediglich aus Altersgründen in ein Altenheim umgezogen ist und erst während des Heimaufenthalts krank und pflegebedürftig wird? Ob und ggf. ab welcher Pflegestufe sind die Kosten für die Unterbringung eines pflegebedürftigen Steuerpflichtigen in einem Altenheim aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig entstanden (FG Niedersachsen 15.12.15, 12 K 206/14, Rev. BFH VI R 3/16).
- Werbungskosten: Gehören Aufwendungen zur Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden an einer vermieteten Eigentumswohnung in die Sphäre der anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG? (FG Düsseldorf 21.1.16, 11 K 4274/13 E, Rev. BFH IX R 6/16).
Quelle: ID 44010091