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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Anhängige Verfahren des BFH aus dem August 2015

    | Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind für die Heilberufler-Beratung zwei Verfahren, eines zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von gesetzlich vorgeschriebenen Rabatten und eines zu der Frage, ob ein Heileurythmist einem Krankengymnasten vergleichbar ist. |

     

     

    Im Einzelnen:

     

    • Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von gesetzlich vorgeschriebenen Rabatten: Beeinflussen die Rabatte, die gemäß § 1 AMRabG privaten Krankenkassen und Beihilfeträgern gewährt werden müssen, die Höhe des Entgelts i.S. des § 10 bzw. § 17 UStG? Werden die Rabatte durch die unmittelbare Auszahlung an die Krankenkassen und Beihilfeträger (bzw. an die vorgeschaltete Stelle „ZESAR“) außerhalb der Lieferkette gewährt und führen daher nicht zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage? (FGBerlin-Brandenburg 13.5.15, 7 K 7323/13, Rev. BFH XI R 14/15)

     

    • Selbständige Arbeit, ähnlicher Beruf: Ist der Beruf des Heileurythmisten mit demjenigen des Katalogberufs des Krankengymnasten oder den anderen als „ähnlich“ anerkannten Heil- und Medizinalfachberufen vergleichbar? Reicht bereits die „Zulassung“ zur Teilnahme an den Verträgen zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach §§ 140a ff. SGB V zur Bejahung der Ähnlichkeit aus? (FG Niedersachsen 28.4.15, 13 K 50/14, Rev. BFH VIII R 26/15)
    Quelle: ID 43563130