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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Anhängige Verfahren des BFH aus dem November 2014

    | Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind zwei Verfahren, die sich mit der Frage befassen, in welchen Fällen eine vom Arbeitgeber getragene Berufshaftpflichtversicherung lohnsteuerpflichtig wird. |

     

    • Berufshaftpflichtversicherung: Stellt die Mitversicherung von angestellten Klinikärzten in der Betriebshaftpflichtversicherung der Arbeitgeberin einen geldwerten Vorteil dar, wenn für diese Ärzte eine gesetzliche bzw. berufsständische Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (gemäß § 30 S. 1 Nr. 6 HBKG bzw. § 23 BO) besteht? (FG Schleswig-Holstein 25.6.14, 2 K 78/13, Rev. BFH VI R 47/14)

     

    • Berufshaftpflichtversicherung: Ist die Zahlung der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung von angestellten Rechtsanwälten durch den Arbeitgeber Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber zusätzlich zu der von den Rechtsanwälten nach § 51 Abs. 1 BRAO abgeschlossenen eigenen Berufshaftpflichtversicherung einen die Mindestversicherungssumme i.H. von 250.000 EUR übersteigenden Versicherungsschutz wählt? (FG Berlin-Brandenburg 3.6.14, 9 K 9369/12, Rev. BFH VI R 58/14)

     

    • Versorgungsausgleich: Sind die von einem sowohl nichtselbständig als auch selbständig tätigen Rechtsanwalt an seine (Ex-) Gattin geleisteten Ausgleichszahlungen zur Abfindung des Versorgungsausgleichs im Rahmen der Ehescheidung einkommensteuermindernd zu berücksichtigen (Werbungskostenabzug im Zusammenhang mit den Einkünften i. S. des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG, vorweggenommene Werbungskosten im Zusammenhang mit den Einkünften i.S. des § 19 EStG, Abzug der Ausgleichszahlungen als Sonderausgaben)? Liegt ein Verstoß gegen § 9 Abs. 1 S. 1 EStG i. V. mit dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Gestalt des objektiven Nettoprinzips oder ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot vor? (FG Köln 26.3.14, 7 K 1037/12 EFG 14, 1470 Rev. BFH X R 41/14)

     

    • Berufsständische Versorgungseinrichtung: Ist der Ausschluss von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreiter Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der unmittelbaren Zulageberechtigung nach §§ 79, 10a EStG verfassungswidrig (hier: angestellter Rechtsanwalt als pflichtversichertes Mitglied der Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung)? (FG Berlin-Brandenburg 8.5.14, 10 K 14253/12, Rev. BFH X R 42/14)

     

    • Seniorenwohnanlage: Stellt die Verpachtung beweglichen Inventars auch dann eine umsatzsteuerfreie Nebenleistung zur Verpachtung eines Seniorenwohnparks dar, wenn für sie vertraglich eine eigene Gegenleistung inkl. Umsatzsteuer vereinbart wurde? (FG Niedersachsen 13.2.14, 5 K 282/12, Rev. BFH V R 37/14)
    Quelle: ID 43096130