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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Für Freiberufler interessante anhängige Verfahren (Juli 2014)

    | Der BFH hat die anhängigen Verfahren für den Monat Juli mitgeteilt. Darunter sind auch einige für Freiberufler interessante Verfahren, u.a. zur Anerkennung einer Arbeitsecke als häusliches Arbeitszimmer, zur Besteuerung von Rentenbezügen aus einem Versorgungswerk und zur Einkünftequalifikation einer Fachkrankenschwester zur selbstständigen Clinical Research Assistant. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Arbeitszimmer: Sind Aufwendungen für eine „Arbeitsecke“ in einem von einer Künstlerin und Sprachdozentin bewohnten Einzimmerappartement durch Aufteilung in einen betrieblichen und einen privaten Anteil als Betriebsausgaben abzugsfähig? Können die Aufwendungen zur Gründung einer englischen Limited bei den inländischen Einkünften aus selbständiger Arbeit als Betriebsausgaben abgezogen werden? (FG Rheinland-Pfalz 10.6.13, 2 K 2225/11, Rev. BFH VIII R 22/14)

     

    • Einkünftequalifikation: Übt eine examinierte Krankenschwester mit der zusätzlichen Qualifikation „Fachkrankenschwester für Anästhesie und Intensivmedizin“ und (nach dem Streitjahr) abgeschlossenem Masterstudiengang „Clinical Research“, deren Tätigkeit sich im Wesentlichen auf die Planung, Durchführung und Evaluation von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die Schulung, Überwachung und klinische Unterstützung der Anwender beim Einsatz dieser Produkte erstreckt, eine einem Heilberuf ähnliche selbständige Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG aus? (FG Münster 29.4.14, 2 K 3993/12 G; Rev. BFH VIII R 24/14)

     

    • Rentenbezüge aus Versorgungswerk: 
    • 2. „Aktienausschüttung“, die aus einer Abspaltung („Spin-off“) U.S.amerikanischer Inc. resultiert, als nichtsteuerbare Kapitalrückzahlung oder als steuerpflichtige Kapitaleinkünfte?
    • 3. Zuordnung von Veräußerungsgewinnen aus einem „Spezialfonds-Konglomerat“ von vier Beteiligungskommanditgesellschaften - Annahme einer Dachgesellschaft (GbR) und erforderliche Feststellung von Betriebsstättenveräußerungsgewinnen - Höhe des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG? (FG München 25.6.13, 15 K 3015/10, Rev. BFH X R 12/14)

     

    • Umsatzsteuer - Pflegedienstleistung:
    • 1. Ist eine Pflegehelferin als Unternehmer i.S. des § 2 Abs. 1 UStG anzusehen, wenn sie zwar im Wesentlichen gegenüber einem Verein Leistungen erbringt, gegenüber dem sie sich auch zur Teilnahme an Besprechungen oder Fortbildungen verpflichtet hat, aber im Übrigen den Tätigkeitsumfang frei entscheidet und keinen bezahlten Urlaub sowie keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhält?
    • 2. Sind die die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung umfassenden Leistungen, welche eine Pflegehelferin als Mitglied eines Vereins, welcher wiederum Mitglied des paritätischen Wohlfahrtsverbands ist, im Bereich der häuslichen Pflege erbringt, nach nationalem Recht umsatzsteuerbefreit?
    • 3. Scheidet eine Steuerfreiheit gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG mangels Leistungserbringung durch eine Einrichtung zur ambulanten Pflege und gem. § 4 Nr. 18 UStG wegen bloßer mittelbarer Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege aus?
    • 4. Kann sich die über eine bloße Fortbildung im Pflegebereich verfügende Pflegehelferin als - aufgrund dem gemeinschaftlichen Grundsatz der Gleichbehandlung anzuerkennende - „Einrichtung mit sozialem Charakter“ für eine Steuerbefreiung der die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung umfassenden Pflegeleistungen unmittelbar auf Unionsrecht, insbesondere auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL, berufen?
    • 5. Enthält die Vorschrift des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL in der deutschen Fassung gegenüber Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g Richtlinie 77/388/EWG eine missverständliche, keine Änderung beinhaltende Wortlautanpassung? (FG Münster 14.1.14, 15 K 4674/10 U EFG 2014, 868, Rev. BFH V R 13/14)
    Quelle: ID 42834220