· Nachricht · Anhängige Verfahren
Neu beim BFH anhängige Verfahren
| Der BFH hat die anhängigen Verfahren für den Monat Januar mitgeteilt. Darunter sind auch einige für Freiberufler interessante Verfahren. |
Im Einzelnen:
- Betriebsausgabe: Verpflegungsmehraufwandspauschale für einen Unternehmensberater - Verfassungsmäßigkeit der Dreimonatsfrist bei einer längerfristigen vorübergehenden Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte (BFH, 28.02.13, III R 94/10, BFHE 240, 325, Verfassungsbeschwerde BVerfG 2 BvR 2251/13)
- Wechsel der Gewinnermittlungsart: Kann der mit der Einkommensteuererklärung beantragte Wechsel zur Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft durch Einnahmen-Überschussrechnung nach Ergehen des Steuerbescheides durch Einreichung einer Bilanz widerrufen werden, oder liegt darin ein (unzulässiger) erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart? War deshalb die in dem nachträglich erstellten Jahresabschluss geltend gemachte Teilwertabschreibung auf ein Grundstück nicht zu berücksichtigen? (FG Niedersachsen 16.10.13, 9 K 124/12, Rev. BFH IV R 39/13)
- Erstausbildung: Ist eine erstmalige Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG i.d.F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 noch nicht abgeschlossen, wenn bei einem zeitgleich mit integrierter Berufsausbildung begonnenem Studium bereits der berufliche Abschluss (hier: Steuerfachangestellter), nicht jedoch der Studienabschluss (hier: Bachelor of Arts im Bereich Steuerrecht) erworben wurde? (FG Münster 15.5.13, 2 K 2949/12 Kg, Rev. BFH III R 52/13)
- Nicht abziehbare Aufwendungen/Höchstbetrag: Unterhält (vor dem Hintergrund der Berechnung des Höchstbetrags gemäß § 7g Abs. 3 S. 5 i.V. mit § 7g Abs. 6 EStG sowie der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen gemäß § 4 Abs. 4a EStG) eine in der Rechtsform einer Partnergesellschaft betriebene Rechtsanwaltssozietät, die an mehreren Orten Rechtsanwaltskanzleien unterhält, an denen unterschiedliche gesellschaftsrechtliche Beteiligungen der Partner bestehen, nur einen einheitlichen Betrieb oder kann sie an den Kanzleisitzen mehrere Betriebe unterhalten? (FG Baden-Württemberg 22.1.13, 5 K 4164/09, Rev. BFH VIII R 56/13)
Quelle: ID 42494603