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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neue anhängige Verfahren für die Freiberuflerberatung (Februar 2014)

    | Der BFH hat wieder die neuen Aktenzeichen mitgeteilt. Speziell für die Beratung von Freiberuflern und Angehörigen der Heilberufe sind vier Verfahren dabei, zwei betreffen die Frage freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte, zwei Verfahren betreffen die Frage, auf welche Daten der Betriebsprüfer in einer Apotheke zugreifen darf.|

     

    Im Einzelnen:

     

    • Einkünftequalifikation, Mitunternehmerschaft: Erzielt eine aus Augenärzten bestehende GbR keine Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, sondern solche aus Gewerbebetrieb, wenn eine in der GbR eigenverantwortlich tätige Augenärztin trotz ihrer Gesellschafterstellung nicht als Mitunternehmerin i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG anzusehen ist, weil sie insbesondere aufgrund einer besonderen Gewinnverteilungsabrede in nicht ausreichendem Umfang Mitunternehmerrisiko trägt, und die Tätigkeit der GbR im Hinblick auf die durch die Augenärztin eigenverantwortlich behandelten Patienten nicht mehr als aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich angesehen werden kann? (FG Düsseldorf 19.9.13, 11 K 3968/11 F, Rev. BFH VIII R 63/13)

     

    • Einkünftequalifikation, betriebswirtschaftliche Beratung: Erzielt ein für Großunternehmen tätiger Controller, der betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen in den Bereichen Verwaltungs- und Rechnungswesen erbringt, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, weil von einer Vergleichbarkeit der beruflichen Tätigkeit mit der eines beratenden Betriebswirts ausgegangen werden kann, auch wenn ein Sachverständigengutachten und eine erfolgreich abgelegte Wissensprüfung keine Rückschlüsse auf den theoretischen Kenntnisstand in den Streitjahren zulassen? (FG München 26.2.13, 12 K 2562/10, Rev. BFH A VIII R 2/14)

     

    • Datenzugriff, Apotheke: Umfang der Verpflichtung zur Gewährung des Datenzugriffs im Rahmen einer laufenden Außenprüfung: Erforderliche Einzelaufzeichnungspflicht bei in größerem Umfang erzielten Barumsätzen (hier: Apotheke) und zu gewährender Zugriff auf die „Einzeldaten des Warenverkaufs“?(FG Hessen 24.4.13 4 K 422/12, Rev. BFH X R 42/13)

     

    • Datenzugriff, Apotheke: Datenzugriff im Rahmen einer Außenprüfung: Ist ein Apotheker, der tatsächlich Einzelaufzeichnungen der Barverkäufe führt, zur Herausgabe der entsprechenden Datei nach § 147 Abs. 6 AO verpflichtet? Führt die verweigerte Herausgabe der Unterlagen zu einer Schätzungsbefugnis? (FG Münster 10.10.13, 2 K 4112/12 E, Rev. BFH X R 47/13)
    Quelle: ID 42551215