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Neue anhängige Verfahren für die Freiberuflerberatung (März 2014)
| Der BFH hat wieder die neuen Aktenzeichen mitgeteilt. Speziell für die Beratung von Freiberuflern und Angehörigen der Heilberufe sind drei Verfahren, die sich mit dem Fachkenntnisnachweis eines EDV-Beraters, dem Erwerb einer eingeführten Kassenpraxis und der Unternehmereigenschaft einer Ärztekammer befassen. |
Im Einzelnen:
- Selbstständige Arbeit, Wissensprüfung: Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und freiberuflicher Tätigkeit bei einem selbständigen EDV-Berater: Was sind die Kernbereiche der Wirtschaftsinformatik? Durfte das FG auf die Vornahme einer Wissensprüfung verzichten? (Rev. BFH III R 3/14)
- Kassenzulassung: Erwerb einer eingeführten Kassenpraxis: Unter welchen Voraussetzungen wird bei einer erheblichen Abweichung von Verkehrswert und Praxiskaufpreis der wirtschaftliche Vorteil aus der Vertragsarztzulassung zu einem selbständigen Wirtschaftsgut konkretisiert? (Rev. BFH VIII R 7/14)
- Betrieb gewerblicher Art: Unternehmereigenschaft einer Ärztekammer: Ist eine Landesärztekammer als juristische Person des öffentlichen Rechts hinsichtlich ihrer Tätigkeit im Rahmen der sog. externen Qualitätssicherung bei zugelassenen Krankenhäusern nach § 108 SGB V Unternehmerin i.S. des § 2 UStG? (Rev. BFH XI R 26/13)
Quelle: ID 42596149