02.07.2013 · Fachbeitrag · Ansparabschreibung
Auflösung bei Einnahmenüberschuss-Rechnung und Gewinngrenze
| Die Auflösung einer Ansparabschreibung ist bei einer Einnahmenüberschuss-Rechnung nicht zu berücksichtigen, soweit es darum geht, ob die für einen Investitionsabzugsbetrag maßgebliche Gewinngrenze eingehalten wird (FG Köln 10.4.13, 4 K 2910/10, Rev. BFH VIII R 29/13). |
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