· Nachricht · Antikorruptionsgesetzgebung
Das Bundesjustizministerium hat Referentenentwurf vorgelegt
| Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen ist da. Korruption soll künftig für alle Gesundheitsberufe strafbar sein. Hintergrund ist eine Entscheidung des BGH (29.3.12,GSSt 2/11), wonach korruptives Verhalten von Kassenärzten und Mitarbeitern von Pharmaunternehmen nach dem geltenden Strafrecht nicht strafbar ist. |
Transparency International kritisiert schon länger, dass das deutsche Gesundheitswesen besonders anfällig für Korruption sei: „Die Verantwortlichkeiten verteilen sich auf ein Bundesministerium, 16 Ländersozialministerien, pro Bundesland mindestens eine öffentlich-rechtliche Körperschaft von Ärzte- und Apothekerkammern, kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen und deren Spitzenverbände, sowie mehr als 250 gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen unzählige Fachverbände und Interessengruppen jeglicher Art. Mehr als elf Prozent des Bruttosozialprodukts fließen in das deutsche Gesundheitswesen. Damit ist das Gesundheitsbudget annähernd so groß wie der Bundeshaushalt (mehr als 240 Mrd. EUR 2005).“
Die schwerwiegendsten Mängel sind nach Ansicht von Transparency International:
- Versorgungsleistungen werden durch falsche oder korruptive Anreize fehlgeleitet.
- Anbieterinteressen haben vor den gesundheitsrelevanten Patienten- und Versicherteninteressen Vorrang.
- Der Aufwand für Pharma-Marketing (auch mit zweifelhaften Methoden) übersteigt den Forschungsaufwand für Pharmazeutika um ein Mehrfaches.
- Es herrscht Korruption bei der Auftragsvergabe, auch unter Ärzten verschiedener Fachrichtungen
- Ärzte, Apotheker, Versicherte und Pharmaindustrie begehen Abrechnungsbetrug.
- Medizinische Sachverständige werden, auch durch Korruption, manipuliert.
Nun soll Korruption im Gesundheitswesen mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden können. Beide Seiten können sich strafbar machen, also sowohl der, der die Gegenleistung annimmt, als auch der, der sie gewährt. Betroffen sind alle Heilberufe einschließlich der Physiotherapeuten und Apotheker. Betroffen sind z.B. Ärzte und
- Pharmafirmen, wenn Prämienzahlungen oder Sachleistungen gewährt werden, damit ein bestimmtes Medikament häufiger verschrieben wird;
- Kliniken, Labore oder Sanitätshäuser, wenn Vorteile dafür versprochen werden, dass Patienten weitergeleitet werden.
Außerdem soll mit dem Gesetz verhindert werden, dass Apotheker bestimmte Medikamente besonders häufig auszuhändigen.