· Nachricht · Arbeitsrecht
Berechtigte Zweifel an einer „passgenauen“ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
| Wird ein Arbeitnehmer am Tag der Eigenkündigung krankgeschrieben und umfasst die Krankschreibung passgenau die Kündigungsfrist, dann kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern (BAG 8.9.21, 5 AZR 149/21). |
Der Arbeitgeber kann den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern. Gelingt ihm das, muss der Arbeitnehmer substantiiert darlegen und beweisen, dass er arbeitsunfähig war. Der Beweis kann insbesondere durch Vernehmung des behandelnden Arztes nach entsprechender Befreiung von der Schweigepflicht erfolgen.
Quelle: ID 47626028