18.02.2014 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Wettbewerbsverbot bei doppelter Schriftform kann nicht mündlich abbedungen werden
| Eine doppelte Schriftformklausel steht einer davon abweichend mündlich getroffenen Vereinbarung (hier: Aufhebung einer Karenzentschädigung) entgegen (LAG Köln 21.8.13, 11 Sa 173/13). |
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