11.08.2014 · Fachbeitrag · Aufgabegewinn
Erfassungszeitpunkt bei rückwirkendem Ausscheiden eines Mitunternehmers
| Der Aufgabegewinn eines hinausgedrängten Mitunternehmers ist im Jahr des Ausschlusses zu erfassen, auch wenn über sein Ausscheiden aus der Gesellschaft erst in einem zivilgerichtlichen Vergleich eine rückwirkende Regelung getroffen wurde (FG Münster 12.6.14, 13 K 3330/11 F). |
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