14.10.2019 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Sektorale Heilpraktikererlaubnis für ausgebildete Logopäden möglich, nicht jedoch für Osteopathen
| Eine ausgebildete Logopädin kann eine Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz begrenzt auf den Bereich der Logopädie erhalten. Für die Erlaubniserteilung muss sie sich einer eingeschränkten Kenntnisüberprüfung unterziehen (BVerwG 10.10.19, 3 C 8.17). |
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