12.06.2018 · Fachbeitrag · Betriebsaufspaltung
Buchwertübertragung eines Mitunternehmeranteils bei taggleicher Veräußerung von Sonder-BV
| Bei unentgeltlicher Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils sind die Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert anzusetzen, wenn die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist (§ 6 Abs. 3 EStG). Voraussetzung ist bislang die Übertragung aller funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang. Das FG Düsseldorf (19.4.18, 15 K 1187/17) hat jedoch die Buchwertfortführung nach einer unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils trotz zeitgleicher Veräußerung von wesentlichen Betriebsgrundlagen zugelassen. |
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