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  • 21.12.2018 · Nachricht · Betriebsausgabenabzug

    Aufwendungen für den „Herrenabend“ einer Anwaltskanzlei

    | Aufwendungen für die Ausrichtung eines „Herrenabend“ können wegen einer privaten Mitveranlassung nur hälftig als Betriebsausgaben abgezogen werden (FG Düsseldorf 31.7.18, 10 K 3355/16 F,U). |