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  • · Nachricht · Bewertungsportale

    Ärztebewertungsportal erringt einen für sein Geschäftsmodell wichtigen Erfolg

    | Bewertungsportale dürfen zahlende Ärzte besser stellen. Ärzte haben keinen Anspruch auf Löschung ihres Profils (BGH 12.10.21, VI ZR 488/19; VI ZR 489/19, Urteile).|

     

    Der BGH hat in zwei Verfahren um das Ärztebewertungsportal „JAMEDA“ die Revisionen der klagenden Ärzte zurückgewiesen. Die Kläger hatten zum einen die vollständige Löschung ihrer Daten aus dem Portal der Beklagten verlangt. Zum anderen sollte es das Portal auch in Zukunft unterlassen, sie betreffende Profile zu veröffentlichen, wenn das Portal bestimmte, im einzelnen beschriebene Merkmale aufweist. Mit ihrem grundsätzlichen Vorwurf, das Portal begünstige zahlende Ärzte gegenüber Ärzten mit kostenlosem Basisprofil in unzulässiger Weise, waren die Kläger bereits in den Vorinstanzen nicht durchgedrungen. Der BFH lehnte zwar eine unzulässige Bevorzugung ab, wies aber darauf hin, dass die Frage der Unzulässigkeit jedoch im Einzelfall zu klären sei.

    Quelle: ID 47739465

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