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  • 08.01.2019 · Fachbeitrag · Bewertungsportale

    Prüfpflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals

    | Der Betreiber eines Ärztebewertungsportals kann im Rahmen der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten gehalten sein, von dem Patienten, der die anonyme Bewertung abgegeben hat, zu verlangen, eine Auskunft gemäß § 305 SGB V vorzulegen um zu prüfen, ob der Patient tatsächlich bei dem Arzt in Behandlung war (LG Braunschweig 28.10.18, 9 O 2616/17). |