01.04.2021 · Nachricht · E-Bilanz/Härtefallregelung
Elektronische Übermittlung einer E-Bilanz kann unzumutbar sein
| Die Erstellung und die Übermittlung einer Bilanz in elektronischer Form sind für Kleinstbetriebe wirtschaftlich unzumutbar, wenn hierdurch ein erheblicher finanzieller Aufwand verursacht wird. Die Härtegallregelung ist großzügig auszulegen, da wirtschaftliche Zumutbarkeit nicht mit wirtschaftlicher Leistbarkeit gleichzusetzen ist (FG Münster 28.1.21, 5 K 436/20 AO). |
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