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  • 19.07.2023 · Fachbeitrag · Ehegattenveranlagung nach Trennung

    Vorsicht vor unbedachten WhatsApp-Nachrichten

    | Der aus der ehelichen Verbundenheit und Fürsorgepflicht grundsätzlich bestehende Anspruch auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung kann aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Absprache der Beteiligten erlöschen. Dieses umfasst sowohl die Geltendmachung der Zusammenveranlagung gegenüber dem FA als auch Ausgleichsansprüche im Innenverhältnis der Beteiligten (OLG Bamberg 10.1.23, 2 UF 212/22, Beschluss). |