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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Anhebung der Betriebsausgabenpauschale für Tagesmütter und weitere Nebentätigkeiten

    | Die Betriebsausgabenpauschale für selbstständige Tagesmütter wird um ein Drittel auf 400 EUR je Kind und Monat angehoben. |

     

    Nach der angepassten Verwaltungsregelung können selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen ab dem Jahr 2023 anstelle des tatsächlichen Aufwands eine monatliche Pauschale von 400 EUR für jedes betreute Kind als Betriebsausgabe geltend machen. Parallel zur Anhebung der Betriebsausgabenpauschalen für Kindertagespflegepersonen wurden auch die Betriebsausgabenpauschalen für Schriftsteller und Journalisten sowie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Nebentätigkeiten angehoben.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 49327374