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  • 30.10.2020 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Antragsfrist für eine Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG

    | Liegt ein Antrag auf Günstigerprüfung für Kapitalerträge nach § 32d Abs. 6 EStG vor und ist der reguläre Steuertarif niedriger als die Abgeltungsteuer von 25 %, erfolgt die Besteuerung zum regulären Steuertarif. Wird in einem Änderungsbescheid nach Eintritt der Bestandskraft aufgrund geänderter Besteuerungsgrundlagen erstmals ein entsprechender Antrag auf Günstigerprüfung möglich, stellt dies ein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 Nr. 2, § 351 Abs. 1 HS. 2 AO dar (BFH 14.7.20, VIII R 6/17). |