21.01.2014 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Aufstockung eines nicht ausgenutzten Investitionsabzugsbetrags
| Investitionsabzugsbeträge können auch im dritten Jahr nach der Anschaffung auf den zulässigen Höchstbetrag aufgestockt werden, um damit Steuernachforderungen aus einer Außenprüfung auszugleichen (FG Sachsen 3.12.13, 8 K 738/12). |
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