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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Aufwendungen für Studienreisen und Fachkongresse

    | Die berufliche/betriebliche Veranlassung einer Reise kann nicht durch allgemeine Ausführungen des Steuerpflichtigen (allgemeine berufliche Bildung, allgemeine Informationsgewinnung) nachgewiesen werden, sondern erst nach Abwägung der nachfolgenden Kriterien. Erst danach können die Aufwendungen nach den Grundsätzen der Entscheidung des BFH (21.9.09, GrS 1/06 ) aufgeteilt werden (OFD Frankfurt/M. 13.4.12, S 2227 A - 3 - St 217 ). |

     

    Die Verfügung hebt mit Bezug auf ein Schreiben des BMF (6.7.10, IV C 3 - S 2227/07/10003, Rz. 18) folgende Kriterien hervor, die eher für bzw. eher gegen eine berufliche/betriebliche Veranlassung sprechen:

     

    • ein auf die beruflichen/betrieblichen Bedürfnisse zugeschnittenes Reiseprogramm,