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Auswirkungen einer Nutzungsänderung auf eine Leasingsonderzahlung bei EÜR
| Ändert sich der betriebliche Nutzungsumfang eines Leasinggegenstandes innerhalb des Zeitraumes, für den eine Leasingsonderzahlung geleistet wurde, ist das Erstjahr zu ändern (Onlinenachricht OFD Nordrhein-Westfalen vom 1.9.16, Kurzinfo ESt 17/2016 ).|
Gewinnermittler nach § 4 Abs. 3 EStG können eine Leasingsonderzahlung im Zahlungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben ansetzen, wenn die Vertragslaufzeit nicht mehr als fünf Jahre beträgt (§ 11 Abs. 2 S. 3 EStG). Voraussetzung ist, dass der Leasinggegenstand zu mindestens 10 % betrieblich genutzt wird. Insbesondere bei Pkw-Leasing kann es zu Veränderungen in dem betrieblichen Nutzungsumfang kommen. Während des Zeitraumes, für den eine Leasingsonderzahlung geleistet wird, ist daher auf den betrieblichen Nutzungsumfang zu achten. Vermindert sich dieser auf unter 10 %, ist der Betriebsausgabenabzug des Erstjahres zu korrigieren. Die Betriebsausgaben aus der Sondervorauszahlung werden anteilig gemindert.
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Ein Leasingvertrag für einen Pkw wird ab Oktober 2012 über fünf Jahre abgeschlossen. Die Leasingsonderzahlung beträgt 18.000 EUR. Zum Leasingbeginn lag die betriebliche Nutzung über 50 %. Im Januar 2015 tritt eine Nutzungsänderung ein. Der Pkw wird von da an zu unter 10 % betrieblich genutzt.
Das Veranlagungsjahr 2012 wird dahingehend geändert, dass die Betriebsausgaben um 33/60 von 18.000 EUR (also 9.900 EUR) gemindert werden.
Die Änderungsnorm ist von dem Zeitpunkt der Nutzungsänderung abhängig:
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