· Nachricht · Einkommensteuer
Ertragsteuerliche Behandlung von Influencern
| Unter dem etwas sperrigen Titel „Ertragsteuerrechtliche Behandlung von digital agierenden Steuerpflichtigen (Influencer)“ befasst sich das FinMin Schleswig-Holstein (2.7.24, VI 3010 - S 2240 - 190) mit den Einkünften von Influencern. |
Es zählt dabei die vielfältigen Möglichkeiten auf, gewerbliche Einkünfte zu erzielen und schränkt die Möglichkeiten, freiberuflich tätig zu sein, doch eher ein. Einen weiteren Schwerpunkt dieser Kurzmitteilung bilden die Betriebseinnahmen (umfassend ausgelegt) und Betriebsausgaben (eher einschränkend ausgelegt).
Quelle: ID 50151526