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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Häusliches Arbeitszimmer auch bei Erzieherin absetzbar

    | Ein häusliches Arbeitszimmer ist dann steuerlich bis zu 1.250 EUR als Werbungskosten absetzbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit „kein anderer Arbeitsplatz“ zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b i. V. m § 9 Abs. 5 EStG). Dies gilt auch im Falle einer Erzieherin, wenn sie in der Kindertagesstätte keinen büromäßig ausgestatteten Arbeitsplatz hat, um die Arbeit mit den Kindern vorzubereiten (FG 9.7.21, 3 K 1276/18). |

     

    Der Abzug bis 1.250 EUR ist auch möglich, wenn Steuerpflichtige zwar einen „anderen Arbeitsplatz“ haben, diesen aber nicht in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise nutzen können. Falls Steuerpflichtige nur eine berufliche Tätigkeit ausüben, muss geprüft werden, ob ein ‒ an sich vorhandener ‒ anderer Arbeitsplatz auch tatsächlich für alle Aufgabenbereiche dieser Erwerbstätigkeit zur Verfügung steht. Steuerpflichtige sind nämlich auch dann auf das häusliche Arbeitszimmer angewiesen, wenn sie dort einen nicht unerheblichen Teil Ihrer beruflichen Tätigkeit verrichten müssen.

     

    So auch in dem vom FG Sachsen entschiedenen Fall, in dem eine Erzieherin ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen und die Kosten bis zu 1.250 EUR als Werbungskosten absetzen kann. Denn ihr steht für be-stimmte Tätigkeiten in der Kindertagesstätte „kein anderer Arbeitsplatz“ zur Verfügung. Dort hat sie keinen büromäßig ausgestatteten Arbeitsplatz, an dem sie Schuleignungsprofile von den von ihr betreuten Kindern sowie Vor- und Nachbereitungsarbeiten durchführen kann, Bastelarbeiten vorbereiten oder Portfolios zusammenstellen kann. Somit ist es der Erzieherin in der Kindertagesstätte mit den vorhandenen und zugänglichen dienstlichen Vorrichtungen nicht möglich, die objektiv erforderlichen Tätigkeiten, die über die reine Betreuung von Kindern hinausgehen und mit ihrem Beruf verbunden sind, durchzuführen. Um ihrer beruflichen Tätigkeit umfassend nachzukommen, ist sie mithin auf das häusliche Arbeitszimmer angewiesen

    Quelle: ID 47651399

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