22.04.2013 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Häusliches Arbeitszimmer bei Nutzung einer zweiten Wohnung
| Aufwendungen für die berufliche Nutzung der zweiten Wohnung, die sich im Obergeschoss eines ausschließlich vom Kläger und seiner Familie genutzten Zweifamilienhauses befindet, fallen unter die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer (BFH 15.1.13, VIII R 7/10). |
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