06.08.2015 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Häusliches Arbeitszimmer oder Betriebsstätte?
| Die Einbindung beruflich genutzter Räume in die häusliche Sphäre wird durch Publikumsverkehr oder die Beschäftigung von nicht familienangehörigen (Teilzeit-)Arbeitskräften überlagert. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG ist in diesem Fall nicht anwendbar (BFH 15.10.14, VIII R 8/11). |
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