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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Ist die Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs an GmbH-Anteilen nicht steuerbar?

    von Prof. Dr. Stephan Peters, Haltern am See

    | Die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchrechts für Anteile an einer GmbH ist weder nach § 24 Nr. 1 Buchst. a) EStG i. V. m. § 20 Abs. 1 EStG, noch gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG i. V. m. § 22 Nr. 2, § 23 EStG steuerbar und somit mangels anderer Tatbestände nicht steuerbar ( FG Köln 29.2.24, 7 K 95/23 ; Rev. BFH IX R 14/24 ). |

    1. Hintergrund

    Nießbrauchgestaltungen kommen in der Praxis v.a. bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge eine große Bedeutung zu. Ein zentraler Aspekt ist dabei insbesondere die Möglichkeit zur Optimierung der Belastung mit Schenkungsteuer bei Anteilsschenkungen, da das kapitalisierte Nießbrauchrecht die Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer reduziert. Im Einzelfall kann unter entsprechender Gestaltung die Bemessungsgrundlage dergestalt reduziert werden, dass die einschlägigen Freibeträge (§ 16 ErbStG) nicht überschritten werden.

     

    Normiert ist das Nießbrauchrecht in den §§ 1030 ff. BGB. Da Gegenstand des Nießbrauchrechts auch ein Recht sein kann (§ 1068 BGB), können auch Anteile an GmbHs oder Personengesellschaften mit einem Nießbrauchrecht belastet werden, wobei es sich bei dem Nießbrauchrecht um ein dingliches Recht an der belasteten Beteiligung handelt.