29.10.2020 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Realisierung stiller Reserven bei Verkauf eines gemischt genutzten Pkw
| Wird ein Pkw aus dem Betriebsvermögen veräußert, der auch teilweise privat genutzt wurde, erhöhen die gesamten realisierten stillen Reserven den Gewinn. Der Umstand, dass die in Anspruch genommene Abschreibung infolge der Besteuerung als Nutzungsentnahme teilweise neutralisiert wurde, rechtfertigt keine nur anteilige Berücksichtigung. Ebenso ist keine gewinnmindernde Korrektur des Veräußerungsgewinns in Höhe der auf die private Nutzung entfallenden AfA zulässig (BFH 16.6.20, VIII R 9/18). |
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