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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Thesaurierungsbegünstigung bei der Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung

    von Rechtsassessor Dr. Matthias H. Gehm, Limburgerhof und Speyer

    Der BFH (17.1.19, III R 49/17) hat entschieden, dass bei unentgeltlicher Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit nach § 34a EStG begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen ausgelöst wird. § 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 EStG ist in diesem Fall nicht analog anzuwenden.

     

    Sachverhalt

    Der Kläger war einziger Kommanditist der A GmbH & Co KG. Von der Komplementär-GmbH ‒ A Verwaltungs-GmbH ‒ war der Kläger zudem der alleinige Gesellschafter. Er nahm die Thesaurierungsbegünstigung für nicht entnommene Gewinne nach § 34a EStG in Anspruch. Demzufolge wurde vom FA auf den 31.12.11 nach § 34a Abs. 3 S. 3 EStG ein nachversteuerungspflichtiger Betrag festgestellt.

     

    Im Juni 12 gründete der Kläger eine Beteiligungsträgerstiftung, wobei das Stiftungsvermögen durch Übertragung seiner Beteiligung an der A Verwaltungs-GmbH und der A GmbH & Co KG im Oktober 12 bestückt wurde. Damit schied der Kläger auch aus diesen Gesellschaften aus.